Mobiler Kalibrierdienst Fini GmbH | Hindenburgstraße 48 | 73728 Esslingen | Tel: 0711 50436400 | info@mobiler-kalibrierdienst.de
Mobiler Kalibrierdienst
Fini GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2 Diese Bedingungen für unsere Angebote und Verträge gelten
auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit
es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, ein Vertrag kommt durch
die Übermittlung der unterschriebenen Bestellung des
Auftraggebers oder durch die Auftragsbestätigung durch uns auf
dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
3. Preise und Zahlung
3.1 Die Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils
gültiger Höhe.
3.2 Verbindlich sind die in unserem Angebot aufgeführten Preise.
Die Berechnung für Kalibrierungen erfolgt auf Basis von
pauschalen Festpreisen. Bei einer Vor-Ort-Kalibrierung werden
dem Auftraggeber die Reisekosten in Rechnung gestellt. Wartungs-
und Reparaturarbeiten werden nach erforderlichem Zeitaufwand
berechnet. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden
die Kosten gesondert berechnet.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung für
unsere Leistungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben
angemessene Preisänderungen wegen veränderter Arbeits- und /
oder Materialkosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später
nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4. Lieferzeit
4.1 Die Lieferzeit für unsere Dienstleistung ist nur dann bindend,
wenn sie von uns ausdrücklich zugesagt worden ist.
4.2 Teillieferungen sind im zumutbarem Umfange zulässig.
5. Gefahrübergang bei Versendung
Werden Messgeräte an uns gesendet, so geht die Gefahr erst bei
Eintreffen des Gegenstandes in unserer Betriebsstätte auf uns
über.
Werden die Messgeräte nach der Reparatur oder Kalibrierung an
den Auftraggeber versandt, so geht mit der Absendung an den
Auftraggeber, spätestens mit Verlassen unserer Betriebsstätte die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung des Gegenstandes auf den Auftraggeber über.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Messgeräte
vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Haftung für einfaches Verschulden wird ausgeschlossen.
6.2 Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln auf
Nachbesserung beschränkt. Schlagen Nachbesserungen nach
angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber wahlweise
Herabsetzung des Bestellpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
6.3 Die Gewährleistung für Reparaturen und Ersatzteile beträgt 6
Monate.
7. Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche vom Auftraggeber erhobenen persönlichen Daten
werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten werden zu diesem Zweck gespeichert und zu
diesem Zweck – soweit zur Ausführung der Bestellung erforderlich
- an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergeleitet.
» Datenschutz
8. Sonstiges
8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der
Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Esslingen,
sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
8.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigenBestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese
Lücke ausfüllt.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2022)